Kurzgutachten
homepage-fayad7006002.jpg
Laut Gesetzgeber obliegt dem Geschädigten eine sogenannte Schadenminderungspflicht.

Hieraus ergibt sich, dass man erst ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € ein vollumfängliches Gutachten in Auftrag gibt.

Sollte sich die Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro belaufen (sogenannte Bagatellschadengrenze) und sollte kein komplettes Haftpflichtschadengutachten von Nöten sein, haben Sie die Möglichkeit durch das Kfz-Sachverständigenbüro Fayad Ahmad ein Kurzgutachten erstellen zu lassen.