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Kurzgutachten
Laut Gesetzgeber obliegt dem Geschädigten eine sogenannte Schadenminderungspflicht.
Hieraus ergibt sich, dass man erst ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € ein vollumfängliches Gutachten in Auftrag gibt.
Sollte sich die Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro belaufen (sogenannte Bagatellschadengrenze) und sollte kein komplettes Haftpflichtschadengutachten von Nöten sein, haben Sie die Möglichkeit durch das Kfz-Sachverständigenbüro Fayad Ahmad ein Kurzgutachten erstellen zu lassen.