Abzug NfA
NfA-Abzug „Neu für Alt“ bedeutet, dass wenn bei der Reparatur Ihres unfallgeschädigten Fahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert werden und Ihr Fahrzeug dadurch eine Wertsteigerung erhällt, deren Aufwand die Versicherer nicht tragen, wird von den Kosten der Ersatzteile und Lackierung ein dem Alter entsprechender Abzug gemacht.
Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn sich der Schaden aus Sicht des technischen Laien als geringfügiger Schaden darstellt und die Verursachung unstreitig ist. In der Regel ist dies bei Einfachschäden unter ca.750,- EUR der Fall.

Bei geringfügigen Beschädigungen liegt keine Bagatelle vor wenn:

Das Fahrzeug voraussichtlich einen sehr geringen Zeitwert aufweist bzw. Altschäden abzugrenzen sind. Diese Beurteilungen erfolgen nur in einem ausführlichen Sachverständigengutachten.

Bei unklarer Verursachung: Hier empfehlen wir eine Beweissicherung für eine evtl. juristische Geltendmachung durchführen zu lassen (z.B. durch die Polizei).
Direktabrechnung
Der bei einem Haftpflichtschaden eingeschaltete Sachverständige wird in der Regel direkt vom Geschädigten bezahlt. Die Kosten werden später von der Versicherung erstattet.
Das hat den Nachteil, dass der Geschädigte bei gekürzter oder verspäteter Kostenerstattung (z.B. im Fall von Teilschuld, Streitfällen, etc.) evtl. auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit uns eine Abtrittserklärung zu unterschreiben, welche uns befähigt, die Kosten direkt von der Versicherung einzufordern. Somit ersparen Sie sich eine Vorauszahlung und eventuelle Streitigkeiten mit der Versicherung.
fiktive Abrechnung
Der Begriff fiktive Abrechnung beschreibt die Regulierung des Schadens nach dem eingereichten Gutachten, ohne dass Nachweise über die Reparatur erbracht werden müssen.

Ist das Fahrzeug reparaturwürdig, können fiktiv beansprucht werden:
Netto-Reparaturkosten zzgl. eventuell anfallender Minderwert und eine Kostenpauschale.

Im Totalschadenfall: Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes zzgl. der Kostenpauschale.
Gutachten
Ein Gutachten wird durch einen oder mehrere Sachverständige erstellt und meint die begründete Darstellung von kumulierten Erfahrungssätzen. Es dient der Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands.

Wir erstellen Gutachten zur Beweissicherung, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, als Grundlage in juristischen Streitfällen, zur Abschätzung von Fahrzeugwerten uvm.
Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine für zulassungspflichtige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.
Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung reguliert Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, als deren Verursacher Sie selbst und/oder höhere Gewalt gelten. Sie ist in Deutschland im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung.

Je nach Leistungsumfang wird in Teil-und Vollkaskoversicherung unterschieden.
merkantiler Minderwert
Der merkantile Minderwert, welcher auch als kaufmännischer Minderwert bezeichnet wird, beschreibt eine Wertminderung des Fahrzeuges, die z. B. nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass es nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind.

Letztlich resultiert der merkantile Minderwert daraus, dass das Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des “Unfallwagens” versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtwagenmarkt darstellt.
Nutzungsausfall
Der Nutzungsausfall ist die Entschädigung, die Ihnen für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs während der Reparatur oder im Totalschadenfall für die Zeit der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs (üblich sind 2-3 Wochen) gezahlt wird.
In der Regel ist der Ausfall nachzuweisen.
Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer komplett oder teilweise durchgeführten Reparatur an Ihrem beschädigten Kraftfahrzeug.
Anmerkung: Bei Bedarf fertigen wir für Sie eine solche Reparaturbestätigung an, die sie dann bei der Versicherung zum Ausgleich der vollständigen Entschädigungssumme vorlegen können.
Für die Erstattung der Mehrwertsteuer müssen Sie eine Rechnung nachweisen.
Restwert
Unter Restwert versteht man den bei Veräußerung realisierbaren Wert des Fahrzeuges im unfallbeschädigten Zustand.

Anmerkung:
Nach dem BGH ist dabei der allgemeine regionale Markt zu berücksichtigen. Auf spezielle, dem Geschädigten nicht selbst zugängliche Sondermärkte, wie Restwertbörsen, müssen demnach nicht hinzugenommen werden. Der Geschädigte darf sich auf das Sachverständigengutachten verlassen und das Fahrzeug zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert veräußern. Unterbreitet der Versicherer jedoch vor der Veräußerung des Fahrzeuges ein besseres Angebot, so ist dieses beim späteren Verkauf des Fahrzeuges zu berücksichtigen.
Totalschaden
Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der ökonomisch sinnvoll nicht mehr behoben werden kann. Dabei wird nach wirtschaftlichem und technischem Totalschaden unterschieden:

Wirtschaftlicher Totalschaden an einem beschädigten Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind. Auch wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden.

Technischer Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die Beschädigungen derartig erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes nicht möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Vor- und Altschaden
Als Vorschaden wird ein früherer, aber bereits (fachmännisch) instandgesetzter Schaden bezeichnet.
Ein Altschaden ist eine unbearbeitete Beschädigung, die schon vor dem im Gutachten zu beurteilenden Schaden vorhanden war.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler ein dem Unfallfahrzeug entsprechendes Ersatzfahrzeug zu erwerben.