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Kurzgutachten
Beweissicherungsgutachten wer-
den z.B. nach unsachgemäßen Reparaturen benötigt, sofern die Werkstatt keine Nachbesserung liefert.
In manchen Fällen muss man als Kunde nicht die Nachbesserungs-
versuche einer Werkstatt abwarten, sofern es nicht zumutbar ist, von dieser Werkstatt weitere Reparaturen durchführen zu lassen.
Auch bei unklarer Schuldfrage ist es ratsam zumindest die Beweise sichern zu lassen, damit später keiner behaupten kann, die Beschädigungen seien erst nach dem Unfall eingetreten.
Mit Hilfe eines Beweissicherungsgutachtens kann nach Klärung der Schuldfrage ein Schadengutachten, sofern nötig, erstellt werden.